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Unterhaltsvereinbarung (Kind)
Wenn es um die Versorgung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder geht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Mit einer Vereinbarung zum Kindesunterhalt können die wichtigsten Punkte über die Unterhaltsleistung zwischen den Elternteilen festgelegt werden. Mit unserer interaktiven Unterhaltsvereinbarung entscheiden Sie, wer an wen in welcher Art und Höhe für das Kind Unterhalt zu leisten hat. Sie können u.a. die Anrechnung des Kindergeldes regeln, die Bemessungsgrundlage für den Unterhalt festlegen sowie Regelungen zum Mehrbedarf treffen. Das Ergebnis ist eine Vereinbarung zum Kindesunterhalt, die Ihren Ansprüchen gerecht wird.
Hinweis: Die Vereinbarung über den Kindesunterhalt hat gesetzliche Grenzen: Nach § 1614 BGB kann für die Zukunft nicht auf den Unterhalt verzichtet werden. Zudem ist ein Teilverzicht unwirksam, soweit die Beträge der Düsseldorfer Tabelle, Stand Juli 2005, um mehr als 30% unterschritten werden. Eine von diesen Grundsätzen abweichende Vereinbarung ist mit Wirkung im Innenverhältnis unter den Elternteilen möglich. Das bedeutet, dass das Kind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Unterhalt von den Eltern verlangen kann. Haben die Eltern eine abweichende Regelung untereinander getroffen, können sie dann vom jeweils anderen Elternteil Ausgleich verlangen.
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