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TOP 10 Verträge |
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| Informationen zum Produkt |
Unterhaltsvereinbarung (Kind)
Ihre Vereinbarung zum Kindesunterhalt sollte die wichtigsten Punkte über die Unterhaltsleistung zwischen den Elternteilen regeln.
Mit unserer interaktiven Unterhaltsvereinbarung legen Sie individuell fest, wer, in welcher Art und Höhe an wen für das Kind Unterhalt
zu leisten hat. Die Eltern können u.a. die Anrechnung des Kindergeldes regeln, die Bemessungsgrundlage für den Unterhalt festlegen
sowie Regelungen zum Mehrbedarf treffen. Das Resultat ist eine Kindesunterhaltsvereinbarung, die passt.
Hinweis: Die Vereinbarung über den Kindesunterhalt hat gesetzliche Grenzen: Nach § 1614 BGB kann für die Zukunft nicht auf den
Unterhalt verzichtet werden. Zudem ist ein Teilverzicht unwirksam, soweit die Beträge der
um mehr als 30% unterschritten werden.
Eine von diesen Grundsätzen abweichende Vereinbarung ist mit Wirkung im Innenverhältnis unter den Elternteilen möglich. Das bedeutet,
dass das Kind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Unterhalt von den Eltern verlangen kann. Haben die Eltern eine abweichende Regelung
untereinander getroffen, können sie dann vom jeweils anderen Elternteil Ausgleich verlangen.
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Naturalunterhalt |
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Barunterhalt |
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Betreuungsunterhalt |
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Statischer Unterhalt |
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Dynamischer Unterhalt |
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Anknüpfung an Düsseldorfer Tabelle |
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Anrechnung Kindergeld |
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Gültigkeit |
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Mehrbedarf |
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Sonderbedarf |
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